I. schuldig zu sprechen 1. der vorsätzlichen Tötung z. N. von R.________, begangen am 17.12.2011, 15:40 Uhr, auf der Hauptstrasse in Täuffelen; 2. der versuchten vorsätzlichen Tötung von H.________, I.________ und J.________, begangen am 17.12.2011, 15:40 Uhr, auf der Hauptstrasse in Täuffelen; 3. der groben Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 17.12.2011, 15:40 Uhr, auf der Hauptstrasse in Täuffelen, durch a. Nichtanpassen und Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit Innerorts und b. Überholen in einer unübersichtlichen Rechtskurve; und in Anwendung der entsprechenden Gesetzesbestimmungen