4. der groben Verkehrsregelverletzung durch Erhöhen der Geschwindigkeit beim Überholen und Verunmöglichen des rechtzeitigen Einbiegens des überholenden Fahrzeugs, begangen am 17.12.2011 in Täuffelen; und er sei zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 23 Tagen; 2. zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend CHF 6'000.00, mit bedingtem Vollzug bei einer Probezeit von 2 Jahren; 3. zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten erster und oberer Instanz (inkl. eine Gebühr von CHF 1'000 gemäss Art. 21 VKD).