______ Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 14. Dezember 2015 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als das Verfahren wegen einfacher Verkehrsregelverletzung eingestellt wurde, ohne Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (Urteilsdispositiv B. I.). B.________ sei schuldig zu erklären: 1. der vorsätzlichen Tötung, begangen am 17.12.2011 in Täuffelen z.N. von R.________; 2. der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen am 17.12.2011 in Täuffelen z.N. von H.___