Der stellvertretende Generalstaatsanwalt S.________ stellte und begründete für die Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 3146 f.): A. A.________ Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 14. Dezember 2015 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. das Verfahren wegen mehrfacher einfacher Verletzung der Verkehrsregeln eingestellt wurde, ohne Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (Urteilsdispositiv A. I.); 2. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der groben Verkehrsregelverletzung, ohne Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (Urteilsdispositiv A. Il.); 3. A._____