8 3. Es sei davon abzusehen, Herrn B.________ Gerichtskosten und Kosten der Rechtsvertretung der Straf- bzw. Zivilklägerinnen und -kläger aufzuerlegen. 4. Herrn B.________ seien die entstandenen Anwaltskosten gemäss den vom bisherigen Verteidiger, Fürsprecher T.________, bereits eingereichten Honorarnote sowie der heute eingereichten Honorarnote sowie die Gutachterkosten von Fr. 6'000.-- zu erstatten. 5. Herrn B.________ sei für die wirtschaftlichen Einbussen in Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren eine Entschädigung von Fr. 2'500.- auszurichten.