2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten die Verteidiger beider Beschuldigten frist- und formgerecht Berufung an (pag. 2641 und 2643). Die Staatsanwaltschaft meldete ebenfalls Berufung an (pag. 2649). Nach Zustellung der erstinstanzlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 1. Juni 2016 (pag. 2933 ff.) reichten alle berufungsführenden Parteien form- und fristgerecht ihre Berufungserklärungen ein (pag. 2941 ff.). Rechtsanwalt C.________ focht das Urteil im Namen von A.________ teilweise an (pag. 2941 ff.). Rechtsanwalt D.________ focht das Urteil im Namen von