Das Strafverfahren gegen A.________ wegen mehrfacher einfacher Verkehrsregelverletzungen wurde infolge Eintritts der Verjährung eingestellt und von der Anschuldigung der groben Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 15./16. Dezember 2011, wurde er freigesprochen. B.________ wurde im selben Urteil ebenfalls der vorsätzlichen Tötung, der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung und der zweifachen groben Verkehrsregelverletzung schuldig erklärt.