1. A.________ schuldig erklärt wurde: 1.1. der einfachen Verkehrsregelverletzung durch unvorsichtiges Rückwärtsfahren, begangen am 17. Juli 2014 in C.________; 1.2. des pflichtwidrigen Verhaltens nach Unfall, begangen am 17. Juli 2014 in C.________; 2. A.________ zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 verurteilt und die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf vier Tage festgesetzt wurde. II. A.________ wird schuldig erklärt der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen am 17. Juli 2014, ca. 22:30 Uhr in C.________