17 28. Entschädigung Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird dem Beschuldigten keine Entschädigung ausgerichtet (Art. 429 StPO e contrario). 18 VI. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 13. Oktober 2015 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als