und konsumierte nach eigenen Angaben Alkohol. Sein Wegfahren erfolgte in einer typischen Zeit, nämlich wenn die Leute werktags, insbesondere am Donnerstag, vom Biertrinken gegen Wirtschaftsschluss bzw. rund 1.5 Stunden nach Schluss des Abendverkaufs nach Hause fahren wollen (Donnerstag abends um ca. 22:30 Uhr). Polizeikontrollen sind gerade zu dieser Zeit mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Aus diesen Tatsachen schliesst die Kammer, dass der Beschuldigte um die hohe Wahrscheinlichkeit einer Polizeikontrolle wusste. Ebenfalls ist die Frage zu bejahen, ob er sich auch der Meldepflicht bewusst gewesen war: