nachgewiesen sein, dass er von dieser hohen Wahrscheinlichkeit der Anordnung einer Blutprobe wusste. Sein Fahrmanöver war – im Lichte der Tatsache, dass er seit rund 40 Jahren über einen Führerausweis verfügt – auffällig: Mindestens einmal starb der Motor ab und der Beschuldigte musste mehrfach hin- und her fahren. Dabei schätzte er die Distanz beim Rückwärtsfahren falsch ein, was zu einem Unfall mit Sachschaden (relativ heftiger Aufprall mit lautem Knall) führte. Diesen hörte und bemerkte er, auch wenn er zum Fahren Radio gehört haben sollte, was aber nicht nachgewiesen ist.