zusammen mit einer Nachbarin in unmittelbarer Nähe aufhielten, versuchten X. auf die Kollision aufmerksam zu machen. Der Beschwerdeführer fuhr vorwärts aus der Parklücke hinaus und anschliessend nach Hause; - Bundesgerichtsentscheid 6B_716/2008 vom 2. April 2009, E. 2.4.: Aufgrund einer Fehlmanipulation fuhr Y. nachts um 03.00 Uhr sein Fahrzeug, das im Parkhaus abgestellt war, zunächst vorwärts in einen parkierten Mercedes und verursachte so einen Sachschaden (Lackabrieb). In der Folge setzte er rückwärts aus dem Parkfeld und touchierte dabei ein anderes Fahrzeug.