Umstände, bei welchen kein ernstlicher Zweifel besteht, dass die Polizei eine Blutprobe anordnet, können zum Beispiel auch ein schwerer Unfall oder offensichtliche Zeichen einer Angetrunkenheit sein (BGE 120 IV 693, E. 4b). Das Bundesgericht erachtete in folgenden Fällen die Voraussetzungen für einen Schuldspruch wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit als gegeben: - Bundesgerichtsentscheid 6B_595/2009 vom 19. November 2009, E. 4: Infolge unvorsichtigen Zurücksetzens kollidierte X. beim Ausparkieren mit dem dahinter parkierten Personenwagen von A. Diese und ihre Tochter B., welche sich