9 17. Die Argumente des Beschuldigten Der Beschuldigte liess demgegenüber ausführen, es stelle sich die Frage, ob die Polizei im Falle der Meldung bei objektiver Betrachtung sämtlicher Umstände (Unfall, Zustand und Verhalten des Fahrzeuglenkers vor und nach dem Unfall) mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Massnahme zur Feststellung der Fahrunfähigkeit angeordnet hätte.