Ob die Kratzer an der Felge ebenfalls von diesem Unfall stammen, ist nicht erwiesen. Nach dem Zusammenstoss beendete der Beschuldigte sein Wendemanöver und fuhr nach Hause, ohne die Polizeibeamtin, deren Rufen sowie den Lichtstrahl der von ihr auf ihn gerichteten Lampe zu beachten, wobei er mindestens den Lichtstrahl der Lampe wahrnehmen musste. III. Rechtliche Würdigung