Beim letzten Zurücksetzen touchierte er dabei mit seinem linken hinteren Kotflügel das Heck eines dort ebenfalls parkierten Fahrzeugs, so dass die in der Nähe weilende Zeugin D.________ einen lauten Knall hörte. Der Beschuldigte bemerkte die Kollision. Es entstanden Kratzer am Heck des abgestellten Fahrzeugs. Ob die Kratzer an der Felge ebenfalls von diesem Unfall stammen, ist nicht erwiesen.