Also schneller als die bisherigen Versuche aus der Parklücke zu kommen. Rein vom Geräusch her konnte man es von mir aus gesehen nicht überhören». Die Zeugin gab zudem an, sie habe keine laute Musik, die aus dem Fahrzeug gekommen wäre, gehört (pag. 31 Z. 58). Das durch die Kollision verursachte Geräusch erwähnte sie auch im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung. Sie sagte nämlich, dass der Beschuldigte vom Lärm her hätte bemerken müssen, dass er in ein anderes Fahrzeug gefahren sei (pag. 102 Z. 20). Zum Unfallzeitpunkt war es in der E.________-Strasse ruhig, was durch die Polizeibeamtin D.________ bestätigt wurde.