6 standen, diese stütze sich auf das Schadenbild und die Aussagen des Experten anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung. Die Kammer hat zu beurteilen, ob der Beschuldigte die Kollision bemerkt hat bzw. bemerken musste. D.________ sagte anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft zum Lärm, der durch die Kollision verursacht worden war, folgendes aus (pag. 31 Z. 53 ff.): «Es hat richtig laut geklepft. Dann fuhr er ganz schnell davon. Also schneller als die bisherigen Versuche aus der Parklücke zu kommen.