diese sind detailgetreu, wirklichkeitsnah und daher glaubhaft. Sie sagte am 16. Juni 2015 bei der Staatsanwaltschaft auf Frage, ob ihr aufgefallen wäre, dass die Person angetrunken gewesen sei, das Folgende aus (pag. 32 Z. 65 ff.): «Ich möchte da niemanden beschuldigen, darum habe ich darüber auch nichts im Bericht geschrieben. Ich fand einfach die Gangart und das Ausparkieren etwas seltsam. Ich will aber niemanden beschuldigen». Die Kammer geht damit davon aus, dass die Gangart und das Ausparkieren des Beschuldigten seltsam gewesen sind.