12. Die vorinstanzlichen Erwägungen Gemäss Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 22. Oktober 2015 beobachtete die Polizeibeamtin D.________ als Angehörige des Botschaftsschutzes der unmittelbar neben dem Tatort befindlichen Botschaft, wie der Lenker des Personenwagens mit dem Kennzeichen ________ nach mehreren Versuchen aus einer Parklücke hinausgefahren sei. Dazu habe er das Fahrzeug wenden wollen und beim raschen Rückwärtsfahren den hinteren Kotflügel des vor ihm parkierten Fahrzeugs beschädigt. Er sei trotz des Versuchs der Polizeibeamtin, ihn mit Taschenlampe und Handzeichen anzuhalten, davon gefahren.