und er (2.) zu einer Busse von CHF 400.00 verurteilt wurde, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf vier Tage. Angefochten und zu überprüfen sind damit (1.) der Schuldspruch wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit; (2.) die sich darauf beziehende Strafzumessung und (3.) die Kosten- und Entschädigungsfolgen.