Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 13. Oktober 2015 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ 1. schuldig gesprochen wurde: 1.1. der einfachen Verkehrsregelverletzung durch unvorsichtiges Rückwärtsfahren; 1.2. des pflichtwidrigen Verhaltens nach Unfall, beides begangen am 17. Juli 2014 in C.________ und in Anwendung der einschlägigen Gesetzesartikel 2. verurteilt wurde zu einer Busse von Fr. 400.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf vier Tage.