Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 620.00. Die gesamten Gebühren setzen sich zusammen aus: Gebühren der Staatsanwaltschaft CHF 500.00 Kosten des Gerichts (inkl. schriftl. Begründung) CHF 1100.00 Total CHF 1600.00