C.________ wird in Anwendung von Art. 47 OR sowie Art. 126 StPO weiter verurteilt: 1. Zur Bezahlung von CHF 1‘000.00 Genugtuung an E.________. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. VI. Weiter wird verfügt: 1. C.________ geht in den vorzeitigen Strafvollzug zurück. 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt D.________, wurde/wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: