1. Der C.________ mit Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 16. Januar 2013 für eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten, abzüglich 129 Tage Untersuchungshaft, gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen (Art. 46 Abs. 1 StGB). Die Strafe ist zu vollziehen; 2. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden C.________ zur Bezahlung auferlegt; 3. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden C.________ zur Bezahlung auferlegt. V.