2. Folgender, sich beim Kriminaltechnischen Dienst der Kantonspolizei Bern im Zusammenhang mit der Schussabgabe vom 05. Dezember 2014 (KTD-Fall-Nr.: .________) befindlichen Gegenstand wird nach Rechtskraft des Urteils C.________ zu Handen seiner Effekten herausgegeben: - 1 Jacke mit Kapuze, Marke "Geelong Co." II. C.________ wird schuldig erklärt: 82 1. der versuchten eventualvorsätzlichen Tötung, begangen am 5. Dezember 2014 in N.________ z.N. von E.________; 2. des Raufhandels, begangen am 5. Dezember 2014 in N.________.