b. weiter verfügt wurde: 1. Folgende, sich beim Kriminaltechnischen Dienst der Kantonspolizei Bern im Zusammenhang mit der Schussabgabe vom 05. Dezember 2014 (KTD-Fall-Nr.: .________) befindlichen Gegenstände werden nach Rechtskraft des Urteils zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB): - 1 T-Shirt, Marke "Acode" - 1 Frottiertuch, grün