wegen Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, mehrfach begangen zwischen Dezember 2014 und Februar 2015 durch wiederholte Einreise und Aufenthalt in der Schweiz trotz Einreisesperre; wofür er in Anwendung der Art. 34 und 47 StGB sowie der Art. 115 Abs. 1 Bst. a AuG zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu CHF 20.00, ausmachend total CHF 1‘400.00 verurteilt wurde.