Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten ist nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). B. C.________ I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 14. Januar 2016 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als a. C.________ schuldig erklärt wurde