I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 14. Januar 2016 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als a. A.________ schuldig erklärt wurde: 1. wegen Raufhandels, begangen am 5. Dezember 2014 in N.________; 2. wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, begangen bzw. festgestellt am 5. Dezember 2014 in N.________ durch Kauf, Einfuhr, Aufbewahrung und Tragen einer Feuerwaffe als .________ Staatsangehöriger;