Der Beschuldigte wurde mit Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 16. Januar 2013 wegen bandenmässigem Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Vergehen gegen das Waffengesetz und Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten, abzüglich 129 Tage Untersuchungshaft, verurteilt. Die Probezeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt (pag. 997). Begeht der Verurteilte während der Probezeit ein Verbrechen oder ein Vergehen und ist deshalb zu erwarten, dass er weitere Straftaten verüben wird, so widerruft das Gericht gemäss Art. 46 Abs. 1 StGB