Darüber hinaus nehme er seit dem 12.04.2017 an der Basisbildung im Strafvollzug teil. Er zeige ein gutes Benehmen, sei lernwillig, arbeite selbständig und beteilige sich aktiv am Unterricht (pag. 1590). Zusammenfassend kann festgehalten, dass die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten als neutral zu betrachten sind. Seine Vorstrafen wirken sich dagegen mit guten fünf Monaten straferhöhend aus. 17.5.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Der Beschuldigte hat sich im Strafverfahren stets korrekt verhalten, was erwartet werden darf und neutral zu werten ist. C.________ bestritt seine Tatbeteiligung bis zum Schluss.