): • Urteil des Regionalgerichts Emmental - Oberaargau vom 16. Januar 2013 wegen bandenmässigen Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Vergehen gegen das Waffengesetz und Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung; verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, abzüglich 129 Tagen Untersuchungshaft, bedingt vollziehbar auf eine Probezeit von zwei Jahren.