17.4 Asperation mit dem Raufhandel Die VBRS-Richtlinien sehen bei einem Raufhandel eine Referenzstrafe von 30 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien, S. 46). A.________ nahm vorliegend gemeinsam mit C.________, G.________ und dem Privatkläger an einer wechselseitigen tätlichen Auseinandersetzung teil, in deren