subjektive Tatschwere Die subjektive Tatschwere wirkt sich aufgrund der eventualvorsätzlichen Begehung der Tat verschuldensvermindernd aus, was eine Reduktion von 1 Jahr rechtfertigt und schliesslich einer Strafe von rund 10 Jahren entspricht. 17.2.3 Fazit zur Tatschwere Das Tatverschulden ist insgesamt – im Verhältnis zum Strafrahmen – als gerade mittelschwer zu bezeichnen. Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände erachtet die Kammer für das hypothetisch vollendete Delikt eine Strafe von rund 10 Jahren als dem Tatverschulden des Beschuldigten angemessen. 17.3 Versuch C.________ schoss mindestens einmal.