Diese Umstände wirken deutlich verschuldenserhöhend. Wie die Vorinstanz zutreffend ausführt, war die Tat nicht weit im Voraus geplant, sondern C.________ handelte aus der Situation heraus. Nichts desto trotz hat er eine Feuerwaffe zu einem klärenden Gespräch mitgenommen und setzte sie ein. Dies zeugt von erheblicher krimineller Energie. Insgesamt legte C.________ ein sehr rücksichtloses und grobes Verhalten an den Tag. c) Fazit objektive Tatschwere Hätte C.__