17. Strafzumessung C.________ 17.1 Vorgehen und Strafrahmen C.________ hat sich der versuchten eventualvorsätzlichen Tötung und des Raufhandels schuldig gemacht. Der theoretische Strafrahmen für eine eventualvorsätzliche Tötung beträgt zwischen fünf und 20 Jahren Freiheitsstrafe (Art. 111 i.V.m. Art. 40 StGB). Der Tatbestand des Raufhandels ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht (Art. 133 StGB).