69 zember 2014 beigetragen. Insgesamt sind Reue, Einsicht und sein Geständnis zu seinen Gunsten zu werten, weshalb eine Strafminderung um 22 Monate erfolgt. 16.5.3 Strafempfindlichkeit Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts ist eine erhöhte Strafempfindlichkeit nur bei aussergewöhnlichen Umständen zu bejahen, da die Verbüssung einer Freiheitsstrafe für jede arbeitstätige und in ein familiäres Umfeld eingebettete Person mit einer gewissen Härte verbunden ist (Urteil des BGer 6B_375/2014 vom 28. August 2014 E. 2.6 mit Hinweisen).