_ angepasst gewesen. Bei der Arbeit habe er sich stets freundlich und korrekt gezeigt. Er habe weitgehend selbständig und verantwortungsbewusst gearbeitet. Am 1. Juni 2017 sei ihm die Aufgabe des Hausburschen angeboten worden, welche er aufgrund des laufenden Ramadans abgelehnt habe (pag. 1618). Zusammenfassend kann festgehalten, dass die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten teilweise schwierig waren, gesamthaft aber als neutral zu betrachten sind. Seine Vorstrafen wirken sich dagegen straferhöhend aus. A.________ ist mehrfach vorbestraft.