Urteil der Staatsanwaltschaft Bern - Mittelland vom 21. Januar 2013 wegen missbräuchlicher Verwendung von Ausweisen und / oder Kontrollschildern, Fahren ohne Fahrzeugausweis oder Kontrollschilder, Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz und Verletzung von Verkehrsregeln; verurteilt zu einer Geldstrafe von 6 Tagessätzen zu CHF 110.00 und zu einer Busse von CHF 80.00. • Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 3. November 2015 wegen Nichtabgabe von Ausweisen und / oder Kontrollschildern; verurteilt zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 110.00.