Vorstrafen auf (pag. 1607 ff.): • Urteil des Gerichtskreises VIII Bern - Laupen vom 03. März 2008 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz; verurteilt zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 30.00, wovon 70 Tagessätze als bedingt vollziehbar auf eine Probezeit von drei Jahren erklärt wurden (am 18. Februar 2011 widerrief das Regionalgericht Bern - Mittelland den bedingten Vollzug). • Urteil des Regionalgerichts Bern - Mittelland vom 18. Februar 2011 wegen ge- werbs- und bandenmässigen Diebstahls und Versuchs dazu, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch;