16.4 Asperation mit dem Raufhandel und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz 16.4.1 Raufhandel Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend: VBRS-Richtlinien) sehen bei einem Raufhandel (Referenz-Sachverhalt: Gegenseitige Schlägerei mit je 3-4 Teilnehmern ohne Waffen od. gefährliche Gegenstände; Beschuldigter hat Schlägerei nicht ausgelöst, keine auffallend grosse Beteiligung, nur wenige und nur leichte Verletzungen) eine Referenzstrafe von 30 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien, S. 46). A.________ nahm vorliegend gemeinsam mit C.______