63 a) Willensrichtung A.________ handelte eventualvorsätzlich. Er hatte keine direkte „Absicht“, jemanden zu töten. Dies wirkt sich deutlich verschuldensmindernd aus. b) Beweggründe Zu den Beweggründen gab A.________ verschiedene Varianten an. Einerseits habe er gedacht, dass sein Kollege in Gefahr sei. Er habe die Waffe dabei gehabt, da er wisse, wie G.________ ticke (pag. 87, Z. 40-43). Andererseits führte er aus, dass er mit der Waffe aus einem Schock heraus zu Boden geschossen habe und dann zu seinem Kollegen gegangen sei (pag.