62 ten ist und er aufgrund der erlittenen Durchschussverletzung zu keiner Zeit in unmittelbarer Lebensgefahr schwebte, hing jedoch vom Zufall ab. b) Art und Weise der Herbeiführung der Rechtsgutverletzung resp. Verwerflichkeit des Handelns (kriminelle Energie) Die Vorinstanz hielt zutreffend fest, dass ein Schusswaffeneinsatz gegenüber Drittpersonen bereits per se ein absolutes «no go» sei. Ein solches Verhalten sei als absolut rücksichtslos, perfide und auch hinterhältig zu bezeichnen. Es habe für A.____