16. Strafzumessung A.________ 16.1 Vorgehen und Strafrahmen A.________ hat sich der versuchten eventualvorsätzlichen Tötung, des Raufhandels, der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gemacht. Der Schuldspruch wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und die hierfür ausgesprochene Übertretungsbusse von CHF 300.00 sind rechtskräftig. Die Schuldsprüche wegen Raufhandels und der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz sind bereits rechtskräftig, die dazugehörige Strafzumessung hingegen noch nicht.