60 ten einander, so dass nicht von zwei unabhängigen Schlägereien gesprochen werden kann. Die Wechselseitigkeit kann nicht einzig verneint werden, weil sich jeweils zwei Personen gegenüberstanden. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich innerhalb einer Schlägerei jeweils zwei Kontrahenten gegenüberstehen können. Wie die tätliche Auseinandersetzung geführt wird, spielt keine Rolle.