Die Schlägerei wird von der Kammer als wechselseitig eingestuft, da diese vier Personen sich gegenseitig schlugen oder zumindest versuchten, sich zu schlagen. Die Auseinandersetzungen zwischen den beiden sich gegenüberstehenden Kontrahenten (zwei Gruppen bestehend einerseits aus C.________ und A.________ und andererseits aus G.________ und dem Privatkläger) bedingten und beeinfluss-