_ waren in ständiger Bewegung. Auch wenn er den Privatkläger vorliegend durch seine Schussabgabe weder getroffen noch verletzt hat, ist eine Schussabgabe aus einer solch kurzen Distanz durchaus geeignet, eine tödliche Verletzung herbeizuführen. Infolge Zufall und grossem Glück wurde der Privatkläger durch die Schussabgabe von C.________ nicht verletzt. Es ist allgemein bekannt, dass eine Schussabgabe mit einer Pistole auf eine Person tödlich enden kann. Dies kann als grundlegendes Allgemeinwissen bezeichnet werden und war C.________ auch bewusst.