___ ins Gesicht (Kinn) schlug, wodurch C.________ rückwärts in den Zaun gefallen ist. Noch im Zaun liegend, behändigte er sofort seine Waffe. Der Privatkläger ist sodann auf ihn zugelaufen und hat nach seinen Händen/seinem Handgelenk bzw. Arm gegriffen, um eine Schussabgabe durch C.________ zu verhindern. Da er gestanden ist, hat er sich leicht bücken müssen, um danach zu greifen. Als er C.________ ergriffen hat, hat dieser aus einer sehr geringen Distanz (vgl. pag. 16, Z. 155 «[…] war ich sehr nahe, fast geklebt.»), mindestens einmal geschossen. Offen bleibt, wie C.________ die Waffe gehalten hat.