__ den Erfolg im Sinne der Rechtsprechung in Kauf nahm. Denn sein Handeln liegt näher beim direkten Vorsatz als bei bewusster Fahrlässigkeit. Er hat als ungeübter Schütze und bei eingeschränkter Sicht infolge Dunkelheit insgesamt drei Schüsse in Richtung zweier Personen abgefeuert. Dabei hat er sich auf sie zubewegt. Wie bereits dargelegt, wusste der Beschuldigte, dass er mit seinem Handeln die zwei Personen in Gefahr bringen konnte. Auch wenn er nicht gezielt geschossen haben will, hat er doch in ihre Richtung geschossen.